Erklärung zur Barrierfreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.10.2023 durchgeführten Selbstbewertung. Nicht enthalten in dieser Überprüfung ist die Unterseite Digitale Stories.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten vereinbar, mit folgender Ausnahmen:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nach Norm EN 301549 nicht barrierefrei.

–      Chronik: Der Kontrast in der Übersicht der Jahreszahlen entspricht nicht den Vorgaben für Barrierefreiheit.

–      Chronik: Der Kontrast der Beschriftung der Filterbuttons  entspricht nicht den Vorgaben für Barrierefreiheit.

Wir arbeiten fortlaufend daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern und die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Beispielsweise ergänzen wir fortlaufend fehlende Alternativtexte für Bilder und Linkbeschreibungen.

Die Umsetzung der Inhalte auf der Website in Leichter Sprache erfolgt lediglich in einer Zusammenfassung.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.10.2023 erstellt und zuletzt am 31.10.2023 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson unter katharina.hoins[at]hamburger-kunsthalle.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it[at]sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Telefon  040- 428 23 2057