Erklärung zur Barrierfreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.10.2023 durchgeführten Selbstbewertung. Nicht enthalten in dieser Überprüfung ist die Unterseite Digitale Stories.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten vereinbar, mit folgender Ausnahmen:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nach Norm EN 301549 nicht barrierefrei.
- Chronik: Der Kontrast in der Übersicht der Jahreszahlen und in der Beschriftung der Filterbuttons entspricht nicht den Vorgaben für Barrierefreiheit.
- Digitale Stories: Aufgrund ungleichmäßiger Helligkeit der im Hintergrund verwendeten Farbverläufe entspricht der Kontrast des Textes in manchen Bereichen nicht den Vorgaben für Barrierefreiheit.
Das für die Umfrage-Funktion verwendete Plugin „ACF Onyx Poll“ lässt sich nur eingeschränkt mit der Tastatur bedienen und entspricht daher nicht den Vorgaben für Barrierefreiheit.
Wir arbeiten fortlaufend daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern und die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Beispielsweise ergänzen wir fortlaufend fehlende Alternativtexte für Bilder und Linkbeschreibungen.
Die Umsetzung der Inhalte auf der Website in Leichter Sprache erfolgt lediglich in einer Zusammenfassung.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.06.2024 erstellt und zuletzt am 13.06.2024 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson unter katharina.hoins[at]hamburger-kunsthalle.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it[at]sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Telefon 040- 428 23 2057